Als externer Beauftragter für Informationssicherheit übernehme ich die Funktion, die Ihre Verwaltung besetzen muss. Mit der Erfahrung aus Häusern vergleichbarer Größe und mit dem Blick für das, was in einer Kommune tatsächlich umsetzbar ist.
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In fast jeder Verwaltung sieht es ähnlich aus: Die Anforderung ist bekannt, die Verantwortung ist zugewiesen. Dann trifft sie auf einen Haushalt ohne Spielraum für eine neue Stelle sowie auf ein IT-Team, das ohnehin am Limit arbeitet.
Keine dieser Fragen wartet, bis eine Stelle geschaffen und besetzt ist. Die Rolle extern zu besetzen ist deshalb oft nicht die zweitbeste Lösung, sondern die einzige, die kurzfristig sinnvoll ist.
Ich übernehme die Funktion des benannten Beauftragten für Informationssicherheit. Nach außen gegenüber der Aufsicht, nach innen gegenüber Amtsleitung und Fachbereichen. Die Verantwortung der Verwaltungsspitze bleibt davon unberührt, sie lässt sich nicht delegieren.
Der Zuschnitt richtet sich nach Größe der Verwaltung, Zahl der Fachverfahren und dem Stand der bisherigen Arbeit. Das klären wir vor einem Angebot.
Beide sind einzeln buchbar und setzen keine laufende Beauftragung voraus.
Eine Standortbestimmung entlang des IT-Grundschutzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie wissen danach, wo die Verwaltung steht, welche Bausteine bereits erfüllt sind und welche Lücken zuerst zu schließen sind.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Verwaltungen bereits im Einsatz, oft ohne dass es beschlossen wurde. Diese Einschätzung klärt, wo das geschieht, welche Pflichten daraus folgen und was zuerst zu regeln ist.
Beide Bausteine lassen sich mit der laufenden Beauftragung verbinden oder einzeln vergeben.
Verwaltungen kaufen anders ein als Unternehmen. Der Ablauf ist darauf eingerichtet und berücksichtigt, dass am Anfang eine belastbare Grundlage für die Vergabeentscheidung stehen muss.
Dreißig Minuten zur Lage: Was ist gefordert, was ist vorhanden, wo drückt es. Kosten entstehen dabei nicht.
Leistungen, Umfang und Honorar sind einzeln ausgewiesen, damit die Unterlage in Ihr Vergabeverfahren passt und im Gremium bestehen kann.
Nach dem Beschluss erfolgt die förmliche Benennung. Ab diesem Tag ist die Rolle besetzt und ansprechbar.
Zur Vergabeform: Ob eine Direktvergabe möglich ist oder ein förmliches Verfahren nötig wird, hängt vom Auftragswert und den in Ihrem Land geltenden Wertgrenzen ab. Das entscheidet Ihre Vergabestelle, nicht ich. Das Angebot ist so aufgebaut, dass beide Wege möglich bleiben.
Öffentliche Verwaltung ist kein Nebenschauplatz für mich. Ein erheblicher Teil meiner Laufbahn hat in Strukturen stattgefunden, die ähnlich arbeiten.
Was das praktisch bedeutet: Ich kenne Dienstwege, Beteiligung und die Frage, wer wofür zeichnet, aus eigener Anschauung. Dazu die fachliche Seite mit CISSP, gelistetem Auditor ISO 27001 beim TÜV SÜD und IT-Grundschutzpraktiker des BSI. Das Ehrenamt als Richter kommt hinzu, weil es zeigt, dass mir öffentliche Verantwortung nicht fremd ist.
Bringen Sie mit, was gerade ansteht: die Anfrage der Aufsicht, den offenen Punkt aus der Prüfung, die unbesetzte Stelle. Danach wissen Sie, welcher Zuschnitt passt und in welcher Größenordnung sich das bewegt. Auch dann, wenn ich nicht der Richtige bin.
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